Weitere Entscheidung unten: VGH Bayern, 31.01.2017

Rechtsprechung
   VGH Hessen, 26.01.2017 - 4 A 2586/16   

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https://dejure.org/2017,16086
VGH Hessen, 26.01.2017 - 4 A 2586/16 (https://dejure.org/2017,16086)
VGH Hessen, Entscheidung vom 26.01.2017 - 4 A 2586/16 (https://dejure.org/2017,16086)
VGH Hessen, Entscheidung vom 26. Januar 2017 - 4 A 2586/16 (https://dejure.org/2017,16086)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 25 Abs 1 Satz 1 Nr 2 BauGB
    Vorkaufssatzungen für Verlagerung von Kasernen am Flugplatz Erbenheim

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Vorkaufssatzungen für Verlagerung von Kasernen am Flugplatz Erbenheim

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BauGB § 25 Abs. 1 S. 1 Nr. 2
    ANGEMESSENHEIT; IN-BETRACHT-ZIEHEN; KASERNEN; STÄDTEBAULICHE MAßNAHME; UNBEABSICHTIGTES TEILURTEIL

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Weite Auslegung von Tatbestandsmerkmal des "In-Betracht-Ziehens" bei gemeindlichem besonderes Vorkaufsrecht

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Weite Auslegung von Tatbestandsmerkmal des "In-Betracht-Ziehens" bei gemeindlichem besonderes Vorkaufsrecht

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2017, 704
  • ZfBR 2017, 691
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerwG, 15.02.2000 - 4 B 10.00

    Vorkaufsrecht der Gemeinde; Klagebefugnis des Käufers; öffentliche Hand als

    Auszug aus VGH Hessen, 26.01.2017 - 4 A 2586/16
    Für den Kläger zu 2) hat die privatrechtsgestaltende Wirkung des Bescheids der Beklagten zur Folge, dass sein Anspruch auf Übereignung des Grundstücks von der Klägerin zu 1) nicht mehr erfüllt werden kann (vgl.: BVerwG, Beschluss vom 15. Februar 2000 - 4 B 10.00 -, juris, Rdnr. 5).

    Als städtebauliche Maßnahme sind daher alle Schritte eines Vorhabens anzuerkennen, die einen städtebaulichen Bezug aufweisen und der Gemeinde dazu dienen, ihre Planungsvorstellungen zu verwirklichen (BVerwG, Beschluss vom 15. Februar 2000 - 4 B 10.00 -, juris Rdnr. 7; Paetow in: Berliner Kommentar, BauGB, Stand: Mai 2016, § 25 Rdnr. 4; anderer Ansicht: Stock in: Ernst/Zinkahn/Bielenberg/Krautzberger, a.a.O., § 25 Rdnr. 15b).

  • BVerwG, 26.01.2010 - 4 B 43.09

    Kommunale "Verkehrspolitik"; Zugriffsvorverlegung durch Vorkaufsrecht

    Auszug aus VGH Hessen, 26.01.2017 - 4 A 2586/16
    Den Gemeinden sollte gegenüber der bis zum 30. Juni 1987 bestehenden Rechtslage die Bodenbevorratung für eine beabsichtigte städtebauliche Maßnahme erleichtert werden (BVerwG, Beschluss vom 26. Januar 2010 - 4 B 43.09 - , juris Rdnr. 9).

    Hierbei können die im Fachplanungsrecht geltenden Fristen von etwa 10 Jahren einen brauchbaren Anhaltspunkt bieten (vgl.: BVerwG, Beschluss vom 26. Januar 2010 - 4 B 43.09 -, juris Rdnr. 10; Reidt in: Battis/Krautzberger/Löhr, a.a.O., § 25 Rdnr. 6).

  • BVerwG, 14.04.1994 - 4 B 70.94

    Baurecht: Entstehung und Ausübung des gemeindlichen Vorkaufsrechts nach BauGB

    Auszug aus VGH Hessen, 26.01.2017 - 4 A 2586/16
    Die Regelung des § 25 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BauGB stellt an den Erlass einer Vorkaufssatzung nur geringe Anforderungen (BVerwG, Beschluss vom 14. April 1994 - 4 B 70.94 -, juris Rdnr. 5; Stock in Ernst/Zinkahn/Bielenberg/Krautzberger, BauGB, Stand: August 2016, § 25 Rdnr. 12).
  • BVerwG, 25.02.2016 - 1 WB 33.15

    Einsatz-Weiterverwendungsgesetz; Dienstliche Verwendung; Rechtsweg; Schutzzeit;

    Auszug aus VGH Hessen, 26.01.2017 - 4 A 2586/16
    Dies ist durch Auslegung des Bescheids zu ermitteln (BVerwG, Beschluss vom 25. Februar 2016 - 1 WB 33.15 -, juris Rdnr. 35).
  • BGH, 10.07.1986 - III ZR 44/85

    Bemessung des Kaufpreises bei Ausübung des gemeindlichen Vorkaufsrechts

    Auszug aus VGH Hessen, 26.01.2017 - 4 A 2586/16
    Dies begründet die Möglichkeit einer Rechtsverletzung, auch wenn ihr als Verkäuferin die mit dem Kläger zu 2) vereinbarten Vertragsbedingungen erhalten geblieben sind (vgl.: BVerwG, Beschluss vom 14. April 1994 - 4 B 20.94 -, juris, Rdnr. 3; BGH, Urteil vom 10. Juli 1986 - III ZR 44/85 -, juris, Rdnr. 14).
  • VGH Baden-Württemberg, 16.02.1994 - 1 S 2882/93

    Nichtige Anordnung der Pflicht zur Beseitigung der selbstverschuldeten

    Auszug aus VGH Hessen, 26.01.2017 - 4 A 2586/16
    Denn die Nichtigkeit eines Verwaltungsaktes ist nur ein qualifizierter Fall der Rechtswidrigkeit (VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 16.02.1994, - 1 S 2882/93 - Kopp/Schenke, VwGO, 22. Aufl. 2016, § 43 VwGO, Rdnr. 20 m.w.N.).
  • VGH Bayern, 13.10.2009 - 14 B 09.251

    Übergangsgebührnisse; Verringerung der Übergangsgebührnisse um 15 v. H.;

    Auszug aus VGH Hessen, 26.01.2017 - 4 A 2586/16
    Denn darin wird dem Ausgangsbescheid gemäß § 79 Abs. 1 Nr. 1 VwGO die maßgebliche Gestalt gegeben (Bayerischer VGH, Urteil vom 13. Oktober 2009 - 14 B 09.251 -, juris Rdnr. 19).
  • BVerwG, 11.02.1994 - 4 B 20.94

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Anforderungen an die Darlegung

    Auszug aus VGH Hessen, 26.01.2017 - 4 A 2586/16
    Dies begründet die Möglichkeit einer Rechtsverletzung, auch wenn ihr als Verkäuferin die mit dem Kläger zu 2) vereinbarten Vertragsbedingungen erhalten geblieben sind (vgl.: BVerwG, Beschluss vom 14. April 1994 - 4 B 20.94 -, juris, Rdnr. 3; BGH, Urteil vom 10. Juli 1986 - III ZR 44/85 -, juris, Rdnr. 14).
  • VGH Baden-Württemberg, 24.09.2019 - 5 S 1733/17

    Ausübung eines Vorkaufsrechts; städtebauliche Sicherungsbedürfnis; Schaffung von

    Soweit die Klägerin zur Begründung ihrer Rechtsauffassung, wonach die mit der Vorkaufsrechtssatzung gesicherte Planung innerhalb von zehn Jahren verwirklicht sein müsse, auf einzelne Stimmen in der Literatur verweist (etwa Reidt in Battis/Krautzberger/Löhr, BauGB, 14. Aufl., § 25 Rn. 6), wird dort die dargestellte Argumentation des Bundesverwaltungsgerichts nur verkürzt wiedergegeben, was zu missverständlichen Aussagen führt (etwas verkürzend auch Hess. VGH, Urteil vom 26.1.2017 - 4 A 2586/16 - NVwZ-RR 2017, 704, juris Rn. 69).
  • VGH Bayern, 17.09.2018 - 15 N 17.698

    Unwirksamkeit einer Vorkaufssatzung

    Als städtebauliche Maßnahme sind daher zunächst alle Maßnahmen / Schritte eines Vorhabens anzuerkennen, die einen städtebaulichen Bezug aufweisen und der Gemeinde dazu dienen, ihre Planungsvorstellungen zu verwirklichen (BVerwG, B.v. 14.4.1994 a.a.O.; B.v. 8.9.2009 - 4 BN 38.09 - BauR 2010, 81 = juris Rn. 4; B.v. 15.2.2000 - 4 B 10.00 -NVwZ 2000, 1044 = juris Rn. 7; BayVGH, U.v. 5.7.2011 - 1 N 08.1692 - juris Rn. 21; HessVGH, U.v. 26.1.2017 - 4 A 2586/16 - NVwZ-RR 2017, 704 = juris Rn. 66).

    Eine solche, durch die Vorkaufssatzung zu sichernde städtebauliche Maßnahme wird aber erst i.S. von § 25 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BauGB "in Betracht gezogen", wenn ernsthafte Anhaltspunkte für die Absicht der Gemeinde vorhanden sind, dass sie bestimmte städtebauliche Maßnahmen ergreifen wird (HessVGH, U.v. 26.1.2017 a.a.O. juris Rn. 68).

    Die Absicht der Gemeinde zur Durchführung einer städtebaulichen Maßnahme muss im Zeitpunkt des Satzungsbeschlusses zumindest so weit verdichtet gewesen sein, dass bei vernünftiger Betrachtung die Einleitung des Grunderwerbs zur Sicherung der für die Entwicklung benötigten Flächen sinnvoll erschien (zum Ganzen: HessVGH, U.v. 26.1.2017 a.a.O. juris Rn. 68; Reidt a.a.O.).

    Denn nur in diesem Fall kann sich die Absicht zur Durchführung einer städtebaulichen Maßnahme in einem Maße verdichtet und konkretisiert haben, dass bei vernünftiger Betrachtung der Grunderwerb zur Sicherung der für die Entwicklung benötigten Fläche sinnvollerweise eingeleitet werden darf (vgl. HessVGH, U.v. 26.1.2017 a.a.O. juris Rn. 68).

    Eine Unbeachtlichkeit gemäß §§ 214, 215 BauGB kommt schon deshalb nicht in Betracht, weil ein Mangel in der Anwendung der Rechtsgrundlage einer Satzung in § 214 BauGB nicht als möglicher Unbeachtlichkeitsfall aufgeführt ist (HessVGH, U.v. 26.1.2017 - 4 A 2586/16 - NVwZ-RR 2017, 704 = juris Rn. 87).

  • VGH Bayern, 30.09.2019 - 1 N 16.1269

    Satzung über das Vorkaufsrecht im Bereich einer Kleingartenanlage

    Ein "in Betracht ziehen" ist zu bejahen, wenn ernsthafte Anhaltspunkte für die Absicht der Gemeinde vorhanden sind, dass sie bestimmte städtebauliche Maßnahmen ergreifen wird (vgl. BayVGH, U.v. 17.9.2018 - 15 N 17.698 - juris Rn. 18; HessVGH, U.v. 26.1.2017 - 4 A 2586/16 - BauR 2017, 1517).

    Die Absicht zur Durchführung einer städtebaulichen Maßnahme muss im Zeitpunkt des Satzungsbeschlusses zumindest soweit verdichtet gewesen sein, dass bei vernünftiger Betrachtung die Einleitung des Grunderwerbs zur Sicherung der für die Entwicklung benötigten Flächen sinnvoll erschien (vgl. BayVGH, U.v. 17.9.2018 - 15 N 17.698 - juris Rn. 19; HessVGH, U.v. 26.1.2017 - 4 A 2586/16 - BauR 2017, 1517).

    Insofern kann es auch von Bedeutung sein, wenn mit der Realisierung der planerischen Festsetzung auf absehbare Zeit nicht zu rechnen ist (vgl. BVerwG, B.v. 26.1.2010 - 4 B 43.09 - BauR 2010, 871; HessVGH, U.v. 26.1.2017 - 4 A 2586/16 - BauR 2017, 1517).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 10.05.2021 - 2 D 112/19

    Vorkaufssatzung; Ausfertigung; Bekanntmachung; Mangel; öffentliche Stellplätze;

    So VGH Bad.-Württ., Urteil vom 24. September 2019 - 5 S 1733/17 -, VBlBW 2020, 158, 161; anders wohl Hess. VGH, Urt. vom 26. Januar 2017 - 4 A 2586/16 -, NVwZ-RR 2017, 704 = juris Rn. 68 f. und Reidt, in: Battis/Krautzberger/Löhr, BauGB - Kommentar, 14. Aufl. 2019, § 25 Rn. 6).

    vgl. Hess. VGH, Urt. vom 26. Januar 2017 - 4 A 2586/16 -, NVwZ-RR 2017, 704 = juris Rn. 68; Reidt, in: Battis/Krautzberger/Löhr, BauGB - Kommentar, 14. Aufl. 2019, § 25 Rn. 6.

  • VG Augsburg, 19.07.2023 - Au 4 K 23.199

    Vorkaufssatzung, Satzungsbeschluss in nicht öffentlicher Sitzung, Heilung durch

    Als städtebauliche Maßnahme sind daher zunächst alle Maßnahmen / Schritte eines Vorhabens anzuerkennen, die einen städtebaulichen Bezug aufweisen und der Gemeinde dazu dienen, ihre Planungsvorstellungen zu verwirklichen (BVerwG, B.v. 14.4.1994 - 4 B 70.94 - juris Rn. 5; B.v. 8.9.2009 - 4 BN 38.09 - juris Rn. 4; B.v. 15.2.2000 - 4 B 10.00 - juris Rn. 7; BayVGH, U.v. 17.8.2018 - 15 N 17.698 - juris Rn. 18; U.v. 5.7.2011 - 1 N 08.1692 - juris Rn. 21; HessVGH, U.v. 26.1.2017 - 4 A 2586/16 - juris Rn. 66).

    Eine solche, durch die Vorkaufssatzung zu sichernde städtebauliche Maßnahme wird aber erst i.S. von § 25 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BauGB "in Betracht gezogen", wenn ernsthafte Anhaltspunkte für die Absicht der Gemeinde vorhanden sind, dass sie bestimmte städtebauliche Maßnahmen ergreifen wird (HessVGH, U.v. 26.1.2017 - 4 A 2586/16 - juris Rn. 68).

    Die Absicht der Gemeinde zur Durchführung einer städtebaulichen Maßnahme muss im Zeitpunkt des Satzungsbeschlusses zumindest soweit verdichtet gewesen sein, dass bei vernünftiger Betrachtung die Einleitung des Grunderwerbs zur Sicherung der für die Entwicklung benötigten Flächen sinnvoll erschien (zum Ganzen: BayVGH, U.v. 17.8.2018 - 15 N 17.698 - juris Rn. 18; HessVGH, U.v. 26.1.2017 - 4 A 2586/16 - juris Rn. 68).

  • OVG Rheinland-Pfalz, 24.05.2023 - 8 C 10471/22

    Ausfertigung einer Satzung über ein besonderes Vorkaufsrecht; In-Betracht-Ziehen

    Hierzu ist es erforderlich, dass die Gemeinde zumindest eine ungefähre Vorstellung entwickelt hat, in welchem Umfang sie voraussichtlich Flächen für die gewünschte städtebauliche Maßnahme benötigen wird (vgl. Senatsentscheidung vom 17. Juni 2021, a.a.O. Rn. 63; sowie zum Ganzen insbesondere: Reidt, in: Battis/Krautzberger/Löhr, a.a.O., § 25 Rn. 5 ff.; Stock, in: Ernst/Zinkahn/Bielenberg/Krautzberger, a.a.O., § 25 Rn. 14 ff. und 18 ff.; aus der Rechtsprechung des BVerwG: Beschluss vom 15. Februar 2000 - 4 B 10.00 -, juris Rn. 7; Beschluss vom 8. September 2009 - 4 BN 38.09 -, juris Rn. 4; Beschluss vom 19. Dezember 2018 - 4 BN 42.18 - juris Rn. 4 sowie zuletzt Beschluss vom 30. September 2020 - 4 B 45.19 -, juris Rn. 4 f.; aus der obergerichtlichen Rechtsprechung z.B. OVG NRW, Urteil vom 28. Juli 1997 - 10 a D 31/97.NE -, juris Rn. 9 bis 15; VGH BW, Urteil vom 24. September 2019 - 5 S 1733/17 -, juris Rn. 42 ff.; BayVGH, Urteil vom 30. September 2019 - 1 N 16.1269 -, juris Rn. 18 bis 27; HessVGH, Urteil vom 26. Januar 2017 - 4 A 2586/16 -, juris Rn. 68).
  • VG Würzburg, 22.07.2021 - W 5 K 20.844

    Ermessensdefizit bei Ausübung des gemeindlichen Vorkaufsrechts

    Im Ergebnis kommt es darauf an, dass die Abgrenzung der Satzung im Lichte der zu sichernden Maßnahme als vernünftig und sachgerecht angesehen werden kann (Stock in Ernst/Zinkahn/Bielenberg/Krautzberger, BauGB, 142. EL Mai 2021, § 25 Rn. 20 unter Verweis auf BayVGH, U.v. 17.9.2018 - 15 N 17.698 - BeckRS 2018, 24546 Rn. 21; HessVGH, U.v. 26.1.2017 - 4 A 2586/16 - NVwZ-RR 2017, 704 Rn. 56: "Der Zweck des § 25 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BauGB verlangt damit eine ausgewogene Relation zwischen der beabsichtigten städtebaulichen Maßnahme und dem Umfang der Flächen, für die das Satzungsvorkaufsrecht vorgesehen ist").
  • VG Würzburg, 22.07.2021 - W 5 K 20.928

    Vorkaufsrecht, Klage der Verkäuferin, Kombination von Kaufvertrag und

    Im Ergebnis kommt es darauf an, dass die Abgrenzung der Satzung im Lichte der zu sichernden Maßnahme als vernünftig und sachgerecht angesehen werden kann (Stock in Ernst/Zinkahn/Bielenberg/Krautzberger, BauGB, 142. EL Mai 2021, § 25 Rn. 20 unter Verweis auf BayVGH, U.v. 17.9.2018 - 15 N 17.698 - BeckRS 2018, 24546 Rn. 21; HessVGH, U.v. 26.1.2017 - 4 A 2586/16 - NVwZ-RR 2017, 704 Rn. 56: "Der Zweck des § 25 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BauGB verlangt damit eine ausgewogene Relation zwischen der beabsichtigten städtebaulichen Maßnahme und dem Umfang der Flächen, für die das Satzungsvorkaufsrecht vorgesehen ist").
  • VG Stuttgart, 18.07.2023 - 6 K 3778/21

    Gemeindliches Vorverkaufsrecht; Voraussetzung des in Betrachtziehens

    Hierzu ist es erforderlich, dass die Gemeinde zumindest eine ungefähre Vorstellung entwickelt hat, in welchem Umfang sie voraussichtlich Flächen für die gewünschte städtebauliche Maßnahme benötigen wird (zum Ganzen: OVG Rh.-Pf., Urt. v. 24.05.2023 - 8 C 10471/22 - juris Rn. 68 f.; Hess. VGH, Urt. v. 26.01.2017 - 4 A 2586/16 - juris).
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Rechtsprechung
   VGH Bayern, 31.01.2017 - 16a DS 16.2489   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2017,4418
VGH Bayern, 31.01.2017 - 16a DS 16.2489 (https://dejure.org/2017,4418)
VGH Bayern, Entscheidung vom 31.01.2017 - 16a DS 16.2489 (https://dejure.org/2017,4418)
VGH Bayern, Entscheidung vom 31. Januar 2017 - 16a DS 16.2489 (https://dejure.org/2017,4418)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    BayDG Art. 39, Art. 61
    Vorläufige Dienstenthebung und Einbehaltung von Bezügen wegen Untreue zu Lasten der Gemeinde

  • Wolters Kluwer

    Rechtmäßigkeit einer vorläufigen Dienstenthebung sowie der Einbehaltung von Bezügen; Übernahme einer persönlichen Steuerschuld aus der finanziellen Abgeltung von Erholungsurlaub durch die Gemeinde

  • rewis.io

    Vorläufige Dienstenthebung und Einbehaltung von Bezügen wegen Untreue zu Lasten der Gemeinde

  • ra.de
  • rechtsportal.de

    BayDG Art. 39; BayDG Art. 61
    Disziplinarrecht; Verwaltungsrat (BesGr A 13); Vorläufige Dienstenthebung; Einbehaltung von Bezügen; Untreue zu Lasten der Gemeinde; Erheblicher Schaden; Milderungsgrund; vorläufige Dienstenthebung; Untreue

  • rechtsportal.de

    Rechtmäßigkeit einer vorläufigen Dienstenthebung sowie der Einbehaltung von Bezügen; Übernahme einer persönlichen Steuerschuld aus der finanziellen Abgeltung von Erholungsurlaub durch die Gemeinde

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2017, 704
 
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerwG, 10.12.2015 - 2 C 6.14

    Feuerwehrbeamter; Rettungsassistent; Diebstahl; Ausnutzung der schutzlosen Lage

    Auszug aus VGH Bayern, 31.01.2017 - 16a DS 16.2489
    Schwerwiegende Vorsatzstraftaten bewirken generell einen Vertrauensverlust, der unabhängig vom jeweiligen Amt zu einer Untragbarkeit der Weiterverwendung als Beamter führt (BVerwG, U.v. 10.12.2015 - 2 C 6.14 - juris Rn. 13).

    Begeht ein Beamter eine Straftat, für die das Strafgesetzbuch als Strafrahmen eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren vorsieht - hier sind es nach §§ 266 Abs. 1 und 2, 263 Abs. 3 Satz 2 Nr. 4 StGB bis zu zehn Jahre -, reicht der Orientierungsrahmen für die mögliche Disziplinarmaßnahme daher bis zur Entfernung aus dem Beamtenverhältnis (BVerwG, U.v. 10.12.2015 a.a.O. Rn. 20).

  • BVerwG, 05.07.2016 - 2 B 24.16

    Strafvollzugsbeamter; Geheimnisverrat; Amtsverschwiegenheit;

    Auszug aus VGH Bayern, 31.01.2017 - 16a DS 16.2489
    Zur Bestimmung des Ausmaßes des Vertrauensschadens, der durch eine vorsätzlich begangene Straftat hervorgerufen worden ist, ist auch bei innerdienstlich begangenen Straftaten auf den gesetzlich bestimmten Strafrahmen zurückzugreifen (BVerwG, B.v. 5.7.2016 - 2 B 24.16 - juris Rn. 14).

    Das Disziplinargericht hat vielmehr in der originär dienstrechtlichen Bemessungsentscheidung eigenständig und ohne Bindung an strafrechtliche Bemessungserwägungen zu entscheiden, ob der Beamte durch das innerdienstlich begangene Dienstvergehen das Vertrauen des Dienstherrn und der Allgemeinheit endgültig verloren hat und deshalb aus dem Beamtenverhältnis zu entfernen ist (BVerwG, B.v. 5.7.2016 a.a.O. Rn. 13-16), was vorliegend nach dem oben Ausgeführten voraussichtlich zu bejahen ist.

  • VGH Bayern, 11.03.2010 - 16a DS 09.2359

    Beschwerde gegen eine Entscheidung nach Art. 61 BayDG

    Auszug aus VGH Bayern, 31.01.2017 - 16a DS 16.2489
    Nachweise zu seinen Ausgaben hat der Antragsteller auch im Beschwerdeverfahren nicht vorgelegt, was zu seinen Lasten geht (BayVGH, B.v. 11.3.2010 - 16a DS 09.2359 - juris Rn. 42).
  • BVerwG, 06.05.2015 - 2 B 19.14

    Höhe des Gesamtschadens ist selbständiger disziplinarischer Erschwerungsgrund;

    Auszug aus VGH Bayern, 31.01.2017 - 16a DS 16.2489
    Erschwernisgründe können sich beispielsweise aus der Anzahl und Häufigkeit der Taten, der Höhe des verursachten Schadens und der missbräuchlichen Ausnutzung der dienstlichen Stellung oder dienstlich erworbener Kenntnisse ergeben (BVerwG, B.v. 6.5.2015 - 2 B 19.14 - juris Rn. 11).
  • VGH Bayern, 11.12.2013 - 16a DS 13.706

    Bürgermeister aus dem Landkreis München bleibt vorläufig des Dienstes enthoben

    Auszug aus VGH Bayern, 31.01.2017 - 16a DS 16.2489
    Hinsichtlich des dem Beamten zur Last gelegten Dienstvergehens genügt die Feststellung, dass er dieses mit einem hinreichenden Grad an Wahrscheinlichkeit begangen hat; nicht erforderlich ist, dass es bereits in vollem Umfang nachgewiesen ist (BayVGH, B.v. 11.12.2013 - 16a DS 13.706 - juris Rn. 18).
  • BVerwG, 05.04.2013 - 2 B 79.11

    Gesetzliche Strafandrohung als Orientierungsrahmen für die disziplinarische

    Auszug aus VGH Bayern, 31.01.2017 - 16a DS 16.2489
    Die langjährige Beachtung der Dienstpflichten ist - selbst bei überdurchschnittlichen Leistungen - für sich genommen regelmäßig nicht geeignet, schwerwiegende Pflichtverstöße in einem milderen Licht erscheinen zu lassen (BVerwG, B.v. 5.4.2013 - 2 B 79.11 - juris Rn. 27).
  • VGH Bayern, 19.07.2013 - 3 ZB 08.2979

    Beamtenrecht; Versetzung; Fürsorgepflichtverletzung; Schadensersatz;

    Auszug aus VGH Bayern, 31.01.2017 - 16a DS 16.2489
    Ob die Vorwürfe zutreffen, ist im Straf- bzw. Disziplinarverfahren zu klären (BayVGH, B.v. 19.7.2013 - 3 ZB 08.2979 - juris Rn. 33).
  • BVerwG, 28.08.2007 - 2 B 26.07

    Divergenzrüge im Disziplinarrecht hinsichtlich einer Aberkennung des Ruhegehalts

    Auszug aus VGH Bayern, 31.01.2017 - 16a DS 16.2489
    Ein Absehen von der Höchstmaßnahme käme allenfalls dann in Betracht, wenn der Antragsteller durch freiwillige Wiedergutmachung des Schadens oder Offenbarung des Fehlverhaltens jeweils vor drohender Entdeckung von seinen Taten abgerückt wäre (BVerwG, B.v. 28.8.2007 - 2 B 26.07 - juris Rn. 13).
  • VGH Bayern, 24.01.2001 - 16 D 99.1734
    Auszug aus VGH Bayern, 31.01.2017 - 16a DS 16.2489
    Missbraucht er seine Stellung, um sich einen ungerechtfertigten Vorteil zu verschaffen, ist sein weiterer Verbleib im Dienst der Gemeinde weder dem Dienstherrn noch der Allgemeinheit zuzumuten (BayVGH, U.v. 24.1.2001 - 16 D 99.1734 - juris Rn. 101).
  • VGH Bayern, 22.07.2020 - 16a D 18.1918

    Aberkennung des Ruhegehalts wegen unerlaubter Verwendung dienstlicher Tankkarten

    Ein Absehen von der Höchstmaßnahme käme allenfalls dann in Betracht, wenn der Beklagte durch freiwillige Wiedergutmachung des Schadens oder Offenbarung des Fehlverhaltens jeweils vor drohender Entdeckung von seinen Taten abgerückt wäre (BayVGH, B.v. 31.7.2017 - 16a DS 16.2489 - juris Rn. 11).
  • VGH Bayern, 28.10.2019 - 16a DS 19.1720

    Vorläufige Suspendierung des Regensburger Oberbürgermeisters ist rechtmäßig

    Ist zumindest ebenso wahrscheinlich, dass von der Höchstmaßnahme abgesehen wird, ist die Rechtmäßigkeit der vorläufigen Dienstenthebung offen und damit von ernstlichen Zweifel gemäß Art. 61 Abs. 2 BayDG auszugehen (vgl. BayVGH, B.v. 31.1.2017 - 16a DS 16.2489 - juris Rn. 4; Conrad in Zängl, Bayerisches Disziplinarrecht, Stand: August 2018, Art. 61 Rn. 6).
  • VGH Bayern, 21.10.2020 - 16a D 19.8

    Aberkennung des Ruhegehalts eines Studiendirektors wegen wiederholter Untreue zu

    Die spätere Einräumung des Fehlverhaltens und die Wiedergutmachung des Schadens durch Erstattung des Betrages nach der Entdeckung, wozu der Beamte ohnehin zivil- und beamtenrechtlich verpflichtet ist, stellt keinen beachtlichen Milderungsgrund dar (BayVGH, B.v. 31.7.2017 - 16a DS 16.2489 - juris Rn. 11; BVerwG, U.v. 29.8.2001 - 1 D 8.00 - juris Rn. 69; Zängl, Bayerisches Disziplinarrecht, Stand: Aug. 2019, MatR/II, Rn. 324d).
  • VG Regensburg, 19.10.2020 - RN 10A DK 19.32

    Teilnahme des Bürgermeisters an einer Ausschreibung als Unternehmer als

    Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof sieht eine Veruntreuung gemeindlicher Gelder in Höhe von 19.954,40 EUR bereits für sich genommen als geeignet an, die Prognose der Entfernung aus dem Beamtenverhältnis mit überwiegender Wahrscheinlichkeit zu rechtfertigen (vgl. BayVGH vom 31.01.2017 Az. 16a DS 16.2489).
  • VGH Bayern, 30.09.2020 - 16a D 18.1764

    Disziplinarmaßnahme - Aberkennung des Ruhegehalts wegen Untreue betreffend

    Die spätere Einräumung des Fehlverhaltens und die Wiedergutmachung des Schadens durch Erstattung des Betrages nach der Entdeckung stellt keinen beachtlichen Milderungsgrund dar (BayVGH, B.v. 31.7.2017 - 16a DS 16.2489 - juris Rn. 11; Zängl, Bayerisches Disziplinarrecht, Stand: Aug. 2019, MatR/II, Rn. 324d).
  • VGH Bayern, 20.09.2021 - 16b D 19.1302

    Rechtmäßige Entfernung aus dem Dienst wegen veruntreuender Unterschlagung in 28

    Jedoch stellt die erst nach Entdeckung der Tat erfolgte Einräumung des Fehlverhaltens, sein Schuldanerkenntnis und Tilgungsversprechen sowie die letztlich vorgenommene Wiedergutmachung des Schadens durch Erstattung des Betrages, wozu der Beamte ohnehin zivil- und beamtenrechtlich verpflichtet ist, bei der hier vorliegenden Kernpflichtverletzung keinen beachtlichen Milderungsgrund dar (BayVGH, B.v. 31.7.2017 - 16a DS 16.2489 - juris Rn. 11; BVerwG, U.v. 29.8.2001- 1 D 8.00 - juris Rn. 69; Zängl, a.a.O., MatR/II, Rn. 324d).
  • VG Regensburg, 09.07.2018 - RO 10 DK 17.542

    Entfernung aus dem Beamtenverhältnis - Untreue zu Lasten des Dienstherrn

    Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof wies die hiergegen gerichtete Beschwerde mit Beschluss vom 31. Januar 2017 zurück (Az. 16a DS 16.2489).
  • VGH Bayern, 26.10.2022 - 16a D 21.2136

    Disziplinarrecht - Entfernung aus dem Beamtenverhältnis inner- und

    Demgegenüber stellt jedoch die erst nach Entdeckung der Tat erfolgte Einräumung der Straftaten sowie die letztlich vorgenommene Wiedergutmachung des Schadens durch Erstattung des Betrages, wozu der Beamte ohnehin zivil- und beamtenrechtlich verpflichtet ist, keinen beachtlichen Milderungsgrund dar (BayVGH, B.v. 31.7.2017 - 16a DS 16.2489 - juris Rn. 11; BVerwG, U.v. 29.8.2001- 1 D 8.00 - juris Rn. 69; Zängl, Bayerisches Disziplinarrecht, Stand: August 2021, MatR/II, Rn. 324d).
  • VGH Bayern, 11.05.2021 - 16a DS 21.1061

    Disziplinarverfahren gegen einen Lehrer wegen des Besitzes und des Verbreitens

    Diese Prognose ist anhand einer summarischen Prüfung im Eilverfahren vorzunehmen, wobei die Wahrscheinlichkeit der Verhängung der disziplinarrechtlichen Höchstmaßnahme bzw. der genannten strafrechtlichen Verurteilung betrachtet werden muss (vgl. BayVGH, B.v. 31.1.2017 - 16a DS 16.2489 - juris Rn. 4; Conrad in Zängl, Bayerisches Disziplinarrecht, Stand: August 2020, Art. 61 BayDG Rn. 6).
  • VGH Bayern, 21.09.2022 - 16a D 20.885

    Aberkennung des Ruhegehalts, Leitender Regierungsdirektor (Besoldungsgruppe A

    Die spätere Einräumung des Fehlverhaltens nach der Entdeckung der Tat stellt keinen beachtlichen Milderungsgrund dar (BayVGH, B.v. 31.7.2017 - 16a DS 16.2489 - juris Rn. 11; BVerwG, U.v. 29.8.2001 - 1 D 8.00 - juris Rn. 69; Zängl, Bayerisches Disziplinarrecht, Stand: Aug. 2021, MatR/II, Rn. 324d).
  • VG Regensburg, 08.10.2019 - RN 10A DS 19.1669

    Vorläufige Dienstenthebung eines ersten Bürgermeisters

  • VGH Bayern, 15.01.2020 - 16a D 18.811

    Disziplinarmaß bei Verstoß gegen Prüfungsrecht im schriftlichen Abitur

  • VG München, 08.02.2018 - M 19L DA 17.6048

    Vorläufige Dienstenthebung eines "Reichsbürgers"

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